Halter eines Kraftfahrzeuges
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kraftfahrzeughalter; diejenige natürliche oder juristische Person oder Gesellschaft, die für eigene Rechnung ein Kraftfahrzeug in Gebrauch hat und Verfügungsgewalt darüber besitzt (nicht notwendig der Eigentümer). Der Halter eines Kraftfahrzeuges ist u.a. verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Er unterliegt einer bes., als Gefährdungshaftung ausgestalteten Kraftfahrzeughaftung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.