internalisierte Effekte
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1. Begriff: Ist sowohl die Verursachung einer Umweltbelastung als auch die Verantwortung für diese für ein Unternehmen gegeben, dann können diese Effekte als internalisiert bezeichnet werden. Ist die Verantwortung durch das Unternehmen nicht gegeben, dann wird von externen Effekten gesprochen. In diesem Kontext können Effekte auch als Kosten und Erlöse angesehen werden.
2. Ausprägungen: Alle Anforderungen der Stakeholder (Anspruchsgruppen) sind für alle Umweltgüter internalisiert, die auf dem Markt erworben wurden. Außerdem sind alle Effekte internalisiert, denen z.B. eine öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen zugrunde liegt.
3. Schwierigkeit: Internalisierte Effekte sind oft in anderen Kostenpositionen enthalten und eine Isolation ist nötig, um diese präzise ausweisen zu können. Des Weiteren existieren Erfassungsschwierigkeiten z.B. durch Langzeit- und Distanzeffekte.
4. Internalisierung externer Effekte: Externe Effekte, also solche die das Unternehmen bisher zwar verursacht, jedoch aufgrund fehlender Ansprüche der Stakeholder oder rechtlicher Verpflichtungen keine Verantwortung übernimmt, können freiwillig internalisiert werden. Ob und in welchem Umfang Unternehmen externe Effekte internalisieren, ist durch ihre Ökologieorientierung bestimmt bzw. inwieweit eine zukünftige zwangsweise Internalisierung abzusehen ist.