Kollektivierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Überführung von Privat- in Gemeinschaftseigentum, insbesondere bezüglich landwirtschaftlicher und gewerblicher bzw. industrieller Produktionsmittel. V.a. die weitgehende Überführung der Landwirtschaft, aber auch von Industrie und Handwerk in den meisten ehemals kommunistischen Staaten von einzelbewirtschaftetem Privateigentum in landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (Kolchose) bzw. Gemeinschaftseigentum wird als Kolllektivierung bezeichnet.
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