Kumulschadenexzedent-Rückversicherung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kumulschadenexzedent, Schadenexzedentenrückversicherung. In der Kumulschadenexzedent-Rückversicherung trägt der Rückversicherer die Summe aller Schäden aus einem Schadenereignis (z.B. im Kraftfahrtkaskogeschäft alle durch einen Hagelschlag betroffenen Fahrzeuge eines Erstversicherers) ab dem Überschreiten der Priorität, soweit eine vertraglich vereinbarte Anzahl von Policen oder Risiken von diesem Ereignis betroffen wurde. Form des nicht proportionalen Rückversicherungsvertrags.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
Äquivalenzprinzip
eingehend
Kumulschadenexzedent-Rückversicherung
ausgehend
eingehend
Kumulschadenexzedent-Rückversicherung
ausgehend