laufende Versicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Offene Police. 1. Begriff: Form der Schadenversicherung, bei der die versicherten Risiken zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zunächst nur der Gattung nach bezeichnet werden; erst später gibt der Versicherungsnehmer dem Versicherungsunternehmen die konkreten Risiken auf. Siehe auch Deklaration. Ausprägung der Transportversicherung.
2. Merkmale: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die versicherten Risiken einzeln oder zu bestimmten Terminen gesammelt an den Versicherer zu melden. Damit genießt er auch dann Versicherungsschutz, wenn ein Schaden schon vor der Anmeldung eingetreten ist. Zu besonderen Formen der laufenden Versicherung siehe unter Generalpolice und Pauschalpolice.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
Äquivalenzprinzip
eingehend
laufende Versicherung
ausgehend
eingehend
laufende Versicherung
ausgehend