Monopolversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Versicherung, die ausschließlich von einem einzigen Versicherer angeboten werden darf.
2. Geschichte: In Bayern, Baden-Württemberg, Braunschweig, Hamburg, Lippe und Teilen von Hessen und Niedersachsen war die Feuerversicherung bis 1994 eine Monopolversicherung der jeweiligen öffentlichen Versicherer. In Baden-Württemberg schloss die Monopolversicherung neben der Feuerversicherung auch die Versicherung von Elementarschäden ein. Die Monopolversicherung fiel im Zuge der Deregulierung der Versicherungswirtschaft im Jahr 1994. Die ehemaligen Monopolversicherer halten allerdings nach wie vor hohe Marktanteile in ihren Geschäftsgebieten.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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Interne Verweise
Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Unfallversicherung Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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