Monopolversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Versicherung, die ausschließlich von einem einzigen Versicherer angeboten werden darf.
2. Geschichte: In Bayern, Baden-Württemberg, Braunschweig, Hamburg, Lippe und Teilen von Hessen und Niedersachsen war die Feuerversicherung bis 1994 eine Monopolversicherung der jeweiligen öffentlichen Versicherer. In Baden-Württemberg schloss die Monopolversicherung neben der Feuerversicherung auch die Versicherung von Elementarschäden ein. Die Monopolversicherung fiel im Zuge der Deregulierung der Versicherungswirtschaft im Jahr 1994. Die ehemaligen Monopolversicherer halten allerdings nach wie vor hohe Marktanteile in ihren Geschäftsgebieten.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
Äquivalenzprinzip
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Monopolversicherung
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Monopolversicherung
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