Nettoanpassung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Instrument der gesetzlichen Rentenversicherung zur Sicherung der dynamischen Rente und des Generationenvertrags. Die Nettoanpassung passt die gesetzlichen Renten an die Veränderung des Nettoeinkommens der jeweils aktiven Versicherten an. Die Rente wächst demnach grundsätzlich mit den laufenden Arbeitsentgelten. Steigt aber die Abgabenlast der aktiven Versicherten (z.B. weil die Zahl der Rentner steigt), so vermindert sich die Anpassungsrate der Renten.––Wurde in der gesetzlichen Rentenversicherung in dieser Form von 1992 bis 1999 angewandt.
Vgl. auch Nachhaltigkeitsfaktor.
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