Namenspapier
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rektapapier. 1. Namenspapier i.e.S.: Wertpapier, das auf den Namen einer bestimmten Person lautet und bei dem nur der namentlich genannte Inhaber oder sein Rechtsnachfolger zur Geltendmachung des verbrieften Anspruchs berechtigt ist.
Beispiele: Hypothekenbriefe und nicht auf den Inhaber lautende Grundschuldbriefe, bürgerlich-rechtliche Anweisung.
Übertragung erfolgt durch Abtretung des Anspruchs (Forderungsabtretung). Der Eigentumsübergang ist Folge der Forderungsabtretung (das Recht an dem Papier folgt dem Recht aus dem Papier).
2. Namenspapier i.w.S.: Auch geborene Orderpapiere (z.B. Wechsel, Scheck, Namensaktie), die auf Namen lauten, werden durch die negative Orderklausel zu Rektapapieren.
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