Sozialrechtliche Schule
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
wissenschaftliche Richtung, nach deren Auffassung das Wirtschaftsleben durch die jeweils geltende Rechtsordnung bestimmt wird, sodass die wirtschaftlichen Erscheinungen nur im Zusammenhang mit der Rechtsordnung verstanden werden können und unbedingt geltende ökonomische Gesetze nicht existieren.
Hauptvertreter in Deutschland: Stammler, Diehl und Stolzmann; in den Vereinigten Staaten: Commons.
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