Verhaltenskodizes
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
(internationale) Verhaltenskodizes
1. Begriff: Zusammenstellung von Normen, welche Regeln für ein erwünschtes Verhalten insbesondere internationaler Unternehmen festlegen. Diese Regeln sind kein Bestandteil internationalen Rechts, sondern eher als Empfehlungen zu verstehen. Sie werden meist auf freiwilliger Basis in Form einer Deklaration oder Charta mit stark programmatischem Charakter verabschiedet.
2. Gründe: Verhaltenskodizes dienen der Beseitigung von Widersprüchen und der Schließung von Lücken zwischen den jeweiligen nationalstaatlichen Ausformungen insbesondere von Gesellschafts-, Gewerbe- und Arbeitsrecht. Dies soll die Kontrollpotenziale über internationale Unternehmungen stärken. Den Verhaltenskodizes ist eine Brücken- und Harmonisationsfunktion zuzuschreiben.
3. Systematik: Verhaltenskodizes lassen sich nach ihrem Anwendungsbereich, ihrem Regelungsinhalt, ihrem Sanktionsgehalt und nach dem Charakter der normstiftenden Institution kategorisieren.
4. Beispiele: So haben die Vereinten Nationen 1976 "Guidelines for Multinational Enterprises" verabschiedet, die einen Verhaltenskodex über grundlegende Prinzipien für die Investitionsbeziehungen in den Mitgliedsstaaten darstellen. Zudem existiert seit 1999 der "Global Compact" der Vereinten Nationen, dessen Ziel die Förderung von "Corporate Social Responsibility" und "Good Corporate Citizenship" zur Erzielung einer nachhaltigen ökologischen und sozialen Entwicklung weltweit ist.