Berufsakademie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einrichtung des tertiären Bildungsbereichs außerhalb der Hochschule. Die für Abiturienten gedachten Ausbildungsgänge finden im Wechsel in betrieblichen Ausbildungsstätten und hochschulähnlichen Lehreinrichtungen (Studienakademien, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien) statt und sind auf sechs Studiensemester angelegt. Die wissenschafts- und berufsorientierte Ausbildung führt zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss.
Voraussetzung für die Aufnahme an einer Staatlichen Berufsakademie (Modell Baden-Württemberg, Sachsen, Berlin u.a. Bundesländer) erfordert einen Vertrag zwischen Studierendem und Praxispartner. Es ist jedoch kein "Berufsausbildungsvertrag" i.S.d. BBiG.
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