Weisungsbefugnis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anordnungsbefugnis, Leitungsbefugnis, auch Befehlsgewalt; im Unterschied zum arbeitsvertraglich vermittelten Direktionsrecht die im Rahmen der Organisation durch Delegation festgelegte Kompetenz einer Instanz, hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheiten Weisungen zu erteilen.
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