Widerrufsfolge
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wenn der Kunde vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits eine Leistung von seinem Vertragspartner erhalten hat, so kann er dennoch sein Widerrufsrecht ausüben. Im Falle eines wirksamen Widerrufs muss der Darlehensnehmer innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausgezahlt ist, zurückzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
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Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Widerrufsfolge
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