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Ausbildung

Definition: Was ist "Ausbildung"?

Eine Ausbildung ist eine Bildungsmaßnahme, bei der Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt beziehungsweise entwickelt werden und deren Abschluss zur Aufnahme einer bestimmten Tätigkeit qualifiziert. Zur Ausbildung werden neben der allgemeinen Schulbildung auch eine Berufsausbildung sowie ein Studium an einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) gezählt.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Allgemein
    2. Wirtschaft
    3. Aus- und Weiterbildung
    4. Lehrfreiheit
    5. Kritik und Ausblick

    Allgemein

    Eine Ausbildung ist eine Bildungsmaßnahme, bei der Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt beziehungsweise entwickelt werden und deren Abschluss zur Aufnahme einer bestimmten Tätigkeit qualifiziert. Zur Ausbildung werden neben der allgemeinen Schulbildung auch eine Berufsausbildung sowie ein Studium an einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) gezählt.

    Wirtschaft

    Es gibt zahlreiche Ausbildungsberufe, die sich auf die Wirtschaft beziehen, beispielsweise Bankkauffrau oder Handelsfachwirt. Spezielle Wirtschaftsschulen haben eine Managementausbildung im Programm. Zu den Wirtschaftswissenschaften an den Hochschulen gehören Betriebswirtschaftslehre (BWL) und Volkswirtschaftslehre (VWL). Englischsprachige Studiengänge sind International Management bzw. International Business Administration. Insbesondere an Fachhochschulen wird Betriebsökonomie angeboten.

    Aus- und Weiterbildung

    Die Weiterbildung ist im nachschulischen Bildungsbereich angesiedelt und wendet sich in der Regel an bereits beruflich Qualifizierte. Mögliche Formen sind Fortbildung, Umschulung und Erwachsenenbildung. Eine Weiterbildungsmaßnahme dient nicht nur dem Wissenserwerb, sondern in gleicher Weise der Erweiterung oder Auffrischung bereits erworbener Kompetenzen. Bei Lernmaßnahmen bzw. der Qualifizierung von Personen im Gesamten spricht man häufig übergreifend von Aus- und Weiterbildung.

    Lehrfreiheit

    Die Ausbildung an der Hochschule ist mit der Lehrfreiheit verknüpft. Diese ist das Recht der Dozierenden, die Lehre inhaltlich und methodisch (didaktisch) eigenständig auszugestalten. Zentral dabei ist die freie Wahl der Lehrmittel. Die akademische Einrichtung kann Themen setzen (beispielsweise durch ein Curriculum), darf aber nicht die Vermittlung vorschreiben, von Präsenzpflicht, Respektsbezeugung etc. abgesehen. Die Lehrfreiheit ist wie die Forschungsfreiheit eine Ausprägung der Wissenschaftsfreiheit.

    Kritik und Ausblick

    Lehrpläne, Auslegungen und Auswirkungen der Bologna-Reform, Engpässe beim Lehrpersonal, Standardisierungen und Prozessoptimierungen sowie Vorgaben und Zuwendungen der Wirtschaft lenken und beeinflussen die Ausbildung und auch die Wissenschaftsfreiheit. Es ist die Frage, ob Schule und Hochschule vor allem Bildung im mehrfachen Sinne ermöglichen oder auf das Arbeitsleben vorbereiten sollen. Die Wissenschaftsethik schlägt Maßnahmen für Ausgleich und Schutz vor.

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    Mindmap "Ausbildung"

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