Bundesunternehmen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
wenig spezifizierter Sammelbegriff für alle öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Unternehmen (öffentliche Unternehmen) des Bundes:
(1) Bundesbeteiligung mit mehr als 50 Prozent Nennkapital,
(2) Sondervermögen des Bundes und
(3) Bundesbetrieb nach § 26 BHO.
Es steht Bund und Ländern grundsätzlich frei, in welcher Organisationsform sie sich unternehmerisch betätigen, soweit sie die Voraussetzungen der (Bundes-)Haushaltsordnung erfüllen. Staatsbetriebe und Sondervermögen sind nach den Haushaltsordnungen dazu verpflichtet, einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
Vgl. Öffentliche Unternehmen
Bücher
Fabry, Beatrice und Augsten, Ursula : Unternehmen der öffentlichen Hand
Baden-Baden: Nomos Verlag, 2011
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Drei-Ebenen-Konzept
Eigenbetrieb
Electronic Government
Gemeinde
Kommunalbetrieb
Kontraktmanagement
Landesbetrieb
Neues Kommunales Rechnungswesen
Neues Steuerungsmodell (NSM)
New Public Management (NPM)
Privatisierung
Regiebetrieb
Versorgungsbetriebe
Verwaltungsmarketing
Verwaltungsreform
Zweckverband
kommunale Unternehmen
öffentliche Betriebswirtschaftslehre
öffentliche Hand
öffentliche Unternehmen
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Bundesunternehmen
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