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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Urheberrechts für ein ohne Verfassernamen erschienenes Werk, für das die Rechtsinhaberschaft des auf den Vervielfältigungsstücken angegebenen Herausgebers, hilfsweise des Verlegers vermutet wird (§ 10 II UrhG). Die Vermutung streitet gemäß § 10 III UrhG nicht gegen den Urheber.
Zur Schutzfrist: Pseudonym.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.