Bewertungsfreiheit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bewertungswahlrecht. 1. Begriff des Einkommensteuerrechts für die Möglichkeit, zwischen mehreren zulässigen Wertansätzen für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung zu wählen.
2. Bewertungsfreiheiten sind bes.:
(1) die Regelung der geringwertigen Wirtschaftsgütern, wonach die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bis zu einer bestimmten Höchstgrenze im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Betriebseröffnung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden können (§ 6 II und IIa EStG);
(2) Steuervergünstigungen in Form von Sonderabschreibungen i.e.S.
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