Direktorialprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verfahren der hierarchischen Willensbildung (Hierarchie) in organisatorischen Einheiten, in denen mehrere Handlungsträger zusammengefasst sind. Entscheidungen, die die multipersonale Organisationseinheit als Ganzes betreffen, werden allein von der Singularinstanz an der Spitze des organisatorischen Teilbereichs, der die restlichen zur Einheit gehörenden Handlungsträger hierarchisch untergeordnet sind, getroffen (Direktorialsystem).
Vgl. auch Willensbildung.
Gegensatz: Kollegialprinzip.
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