Abgangszollstelle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zollstelle, die die Zollanmeldung zur Überführung in ein Versandverfahren (gemeinschaftliches Versandverfahren; gemeinsames Versandverfahren) abzugeben ist (Artikel 1 Nr. 13 UZK-DA). Bei der Abgangszollstelle, bislang auch Abgangsstelle genannt, startet das Zollverfahren.
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München, 2013, S. S. 865 ff.
Herne, 2012, S. 157 Rz. 547
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