zugelassener Versender
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Überführung von Waren in ein Versandverfahren bei der Abgangsstelle kann derart vereinfacht werden, dass die Ware nicht dorthin verbracht werden muss. Die Zollanmeldung ist mithilfe des IT-Verfahrens ATLAS-Versand/NCTS (New Computerized Transit System) mit elektronischer Zollanmeldung abzugeben. Das Versandverfahren kann nach elektronischer Überlassung im Betrieb des Wirtschaftsbeteiligten gestartet werden.
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