Bundesschuldverschreibung
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Oberbegriff für alle Arten von Schuldverschreibungen, die vom Bund und seinen Sondervermögen als Schuldner begeben werden.
Konkrete Formen dieser Schuldverschreibungen sind
(1) Bundesanleihen (kein Mindestanlagennennwert, Laufzeit überwiegend zehn Jahre);
(2) Bundesobligationen (Nennwert ab 110 Euro, Laufzeit fünf Jahre);
(3) Bundesschatzbriefe (Nennwert ab 50 Euro, bei Direkterwerb über die Deutsche Finanzagentur (Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur GmbH) ab 52 Euro, Laufzeit Typ A sechs Jahre, Typ B sieben Jahre);
(4) Finanzierungsschätze (Nennwert ab 500 Euro, Abzinsung, Laufzeit ein oder zwei Jahre). Ausgabe und Vertrieb von Bundesschatzbriefen und Finanzierungsschätzen wurden zum 31.12.2012 eingestellt.
Schuldverschreibungen des Bundes sind Wertpapiere höchster Bonität und ihre Verzinsung wird als Benchmark für die Rendite risikofreier Anlagen verwendet. Bes. bekannt ist die Umlaufrendite öffentlicher Anleihen (hier wird der Begriff Anleihe synonym für alle Arten von Schuldverschreibungen gebraucht), ermittelt auf der Basis aller umlaufenden Bundesschuldverschreibungen sämtlicher Laufzeitbereiche.