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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bestandteile in geschäftlichen Bezeichnungen und Marken, denen die für den Kennzeichenschutz erforderliche Unterscheidungskraft fehlt (Freihalteinteresse). Zu Abwandlungen von Fachbegriffen und sonstigen Sachangaben vgl. auch Beschaffenheitsangaben.
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