Baubehörden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Behörden, die sich mit der Ausführung des Bauordnungsrechts, v.a. der Erteilung der Bauerlaubnis, befassen. Einrichtung der Baubehörden ist Ländersache. Zu den Baubehörden gehören: Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsbehörden.
Nachstehend eine Übersicht der Behörden, die für Planung, Beantragung und Durchführung eines Bauvorhabens zuständig sind.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Betrieb
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Delegation
Grundbesitzabgaben
Kraftfahrzeug (Kfz)
Krankenversicherung
Körperschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Liegenschaft
Nichtigkeit
Objektart
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
Verwaltung
Verwaltungsakt
berufsständische Versorgungseinrichtungen
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