Gewinneinkommen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen. Es setzt sich prinzipiell zusammen aus: Zinsen, Nettopachten, Dividenden und sonstigen (entnommenen und nicht entnommenen) Ausschüttungen der Unternehmen mit oder ohne eigene(r) Rechtspersönlichkeit. Die Summe aus Gewinn- und Lohneinkommen ergibt das Volkseinkommen.
Nicht zu den Unternehmensgewinnen i.e.S. gehören prinzipiell die Mieteinnahmen der privaten Haushalte, die Zinseinkommen und Nettopachten der privaten Haushalte und des Staates, die Einkommen der Freiberufe, die Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen in der Land- und Forstwirtschaft, Einkommen von Deutscher Bahn und Deutscher Post.
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