geschichtetes Zufallsstichprobenverfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Spezialfall eines höheren Zufallsstichprobenverfahrens. Ein geschichtetes Zufallsstichprobenverfahren liegt vor, wenn eine Grundgesamtheit in Teilgesamtheiten (Primäreinheiten, „Schichten”) zerlegt wird und Elemente aus jeder Schicht in die Stichprobe gelangen. Geschichtete Zufallsstichprobenverfahren sind um so vorteilhafter, je homogener die Schichten bez. der Untersuchungsvariablen sind (Schichtungseffekt). Durch eine geeignete Schichtenbildung (Stratifikation) und eine geeignete Aufteilung des Stichprobenumfangs auf die Schichten (Allokation) kann die Wirksamkeit von geschichteten Zufallsstichprobenverfahren gesteigert werden.
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