Fernbuchführung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Häufig benutzte Form der Buchführung für nicht buchführungspflichtige Kleingewerbetreibende, Handwerker, Landwirte und Angehörige freier Berufe, z.B. Ärzte, durch eine Buchstelle oder einen Steuerberater. Tägliche Grundaufzeichnungen des Steuerpflichtigen selbst über Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, Umsatzentgelte etc. sowie Führung des Wareneingangsbuches sind unerlässlich. Gewinnermittlung durch Überschussrechnung (§ 4 III EStG, Einkünfteermittlung).
2. Fernbuchführung durch EDV-Rechenzentren außer Haus. Datenerfassung beim Steuerpflichtigen, Datenauswertung extern, z.B. Abschluss der Finanzbuchhaltung, Ergebnisermittlung, Umsatzsteuervoranmeldung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung
Abschreibung
Agio
Aufwendungen
Betriebsstoffe
Bonus
Buchführung
Doppelte Buchhaltung
Einkauf
Erlösschmälerungen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Industrie-Kontenrahmen (IKR)
Kommissionsgeschäft
Kosten
Rechnungswesen
außerordentliche Aufwendungen
internes Kontrollsystem (IKS)
laufende Inventur
neutrale Aufwendungen
pagatorisch
eingehend
Fernbuchführung
ausgehend
eingehend
Fernbuchführung
ausgehend