grenznaher Raum
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ein Gebietsstreifen bis zu einer Tiefe von 30 km längs der Zollgrenze und 50 km längs der gegenwärtigen Abgrenzung des Zollgebiets der EU. Im grenznahen Raum bestehen bes. Kontrollrechte der Zollverwaltung (§ 14 ZollVG). Grund für diese erweiterten Kontrollbefugnisse ist die Möglichkeit im Zollgebiet der Union nachfolgende Kontrollen nach Grenzübertritten zu ermöglichen. In einigen Bereichen des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund von Buchten und anderen Küstenbesonderheiten der Grenznahe Raum ausgedehnt worden mithilfe der "Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raums und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete" (GrenzAV) (BGBl. I 2014, 1442). Dabei handelt es sich um Küstenabschnitte an der Nordseeküste und Ostseeküste, sowie in folgenden Bereichen: Im Bereich der mittleren Eider und des Giselau-Kanals, im Bereich des Nord-Ostsee-Kanals, im Bereich der Unterelbe, im Bereich der Unterweser, im Bereich der Ems und im Bereich der Peene.