Euro1
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1. Begriff: Paneuropäisches Individualzahlungssystem der EBA, das zu Beginn der Europäischen Währungsunion (EWU) am 4.1.1999 als Nachfolger des ECU Clearing und Settlement System in Betrieb genommen wurde. Euro1 ist ein Nettozahlungssystem und konzipiert für die Abwicklung von grenzüberschreitenden, kommerziellen Euro-Zahlungen (Kundenzahlungen). Euro1 könnte als paneuropäisches Komplementär-Angebot zu TARGET2, das v.a. finalitätsbedürftige Interbank-Zahlungen abwickelt, gesehen werden. Aber in der Praxis stehen beide Zahlungsverkehrsplattformen im Wettbewerb bei kommerziellen Zahlungen.
2. Charakteristika: Euro1 wird technisch von SWIFT betrieben, basiert auf einer SWIFT-Infrastruktur und nutzt SWIFT-Nachrichtentypen.
Phasen: Während der Clearing-Phase im Laufe des Tages werden Zahlungsnachrichten kontinuierlich verarbeitet und einem multilateralen Abgleich unterzogen. Bis 16 Uhr können Zahlungsnachrichten gesendet werden, ehe in der Settlement-Phase via TARGET2 die Tagesendsalden verrechnet werden. Der Zahlungsausgleich erfolgt durch TARGET2-Zahlungen der Nettoschuldner auf das Konto der EBA bei der Europäischen Zentralbank (EZB) und von dort an die Nettogläubiger. Der Teilnehmerkreis besteht aus Banken, die ein hohes Euro-Zahlungsverkehrsaufkommen generieren und die ihren Sitz bzw. eine Niederlassung in der EU haben. Die Risiken dieses Nettosystems werden neben Bonitätsanforderungen an die Teilnehmer, durch Limite für die Zahlungsströme (Credit und Debit Cap), einen täglich bei der EZB zu unterhaltenden Liquiditätspool von einer Mrd. Euro und der sog. Single Obligation Structure (SOS) minimiert. SOS beruht auf dt. Recht und wird von allen Gesetzgebungen der Euro1-Teilnehmer anerkannt; und besagt, dass die zu jedem beliebigen Zeitpunkt während des Tages geschaffene multilaterale Nettoposition in diesem Moment die jederzeit gültige und durchsetzbare Zahlungsverpflichtung bzw. -forderung repräsentiert. Einzelne bilaterale Forderungen und Verbindlichkeiten gehen in diesem Nettosaldo unter.