Einfuhrhändler
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Importeur; Person oder Unternehmung, die Einfuhrhandel betreibt. Der Einfuhrhändler hat ähnliche Funktionen wie der Binnengroßhändler, trägt jedoch zusätzliche Risiken, z.B. für Valutaveränderungen (Valuta), Überschreitung der vereinbarten Transportzeit, politische Umstürze. Im Gegensatz zu den Ausfuhrhändlern sind Einfuhrhändler überwiegend nach Waren, nur selten nach Ländern spezialisiert.
Anders: Einführer.
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