Handelswerbung
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1. Begriff: Werbung für ein Handelsunternehmen.
2. Ziel: Die Handelswerbung ist eine institutionelle Werbung (Firmenwerbung, Institutionenwerbung) mit dem Ziel, das Handelsunternehmen bekannt zu machen (Aktualität) und eigenständig zu positionieren sowie die Konsumenten über das aktuelle Angebot zu informieren. Was ein Handelsunternehmunen von anderen unterscheiden sollte, ist weniger das Sortiment, die Preisgestaltung oder die Lage, sondern sind die durch Marketing geschaffenen Vorstellungen in der Psyche des Konsumenten.
3. Werbeträger und -mittel: In der Praxis verbreitet ist Werbung mit Sonderangeboten oder Dauerniedrigpreisen, um beim Konsumenten ein günstiges Preisimage zu erzeugen. Da viele Unternehmen sich in dieser Hinsicht ähnlich verhalten und preislich herausgestellte Artikel oftmals identisch sind, kann reine Preiswerbung nur geringe Beiträge zur Profilierung leisten. Hierzu dienen u.a. Aktionsartikel, die für einen begrenzten Zeitraum angeboten werden. Weitere in der Praxis verbreitete Elemente sind Anzeigen in Tageszeitungen, regionalen Anzeigenblättern, Vereinszeitungen, Fachzeitschriften, Prospekte, Kataloge und Preisverzeichnisse mit Illustration und Qualitätsbeschreibungen der Absatzgüter, die regelmäßig durch Vertreterbesuch an die Zielgruppe herangeführt werden. Weitere Werbemittel sind die Schaufensterwerbung sowie das Couponing.
4. Kontrolle: ökonomisch mittels u.a. Umsatz-, Absatz-, Kundenfrequenz- sowie Durchschnittsbonanalysen; psychographisch durch Recognition- und Recalltests zur Messung der Bekanntheit, Protokolle lauten Denkens (freie Assoziationstests), Einstellungsmessung mittels Multiattributivmodellen sowie Messung innerer Bilder zur Kontrolle des Image von Handelsunternehmungen.