Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
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Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) stellt den energierechtlichen Rahmen für die Förderung von Erneuerbaren Energien in Deutschland dar. Kernpunkte sind garantierte Einspeisevergütung, garantierter Anschluss an das Netz und bevorzugte Abnahme der Elektrizität durch den Netzbetreiber. Das EEG in der ersten Fassung hat im Jahre 2000 das Stromeinspeisegesetz ersetzt, wurde in den Jahren 2004 und 2008 konstitutiv neu gefasst und 2014 zuletzt novelliert. Im EEG ist das energiepolitische Ziel festgeschrieben, schrittweise 80% der Stromversorgung aus Erneuerbaren Energien bis 2050 zu erreichen. Die Kosten, die dem Netzbetreiber für die Vergütung der Erneuerbaren Energien entstehen, werden abzüglich der Einnahmen aus deren Vermarktung auf die Endverbraucher umgelegt.