Mehrfachzuordnung von Kosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wesensmerkmal der Einzelkostenrechnung. Die Kosten werden zunächst zweckneutral in Grundrechnungen erfasst und gespeichert, aus denen heraus sie in die verschiedensten Auswertungsrechnungen eingehen können.
Beispiel: Die Kosten eines Bauteils lassen sich parallel u.a. den Bezugsgrößen, verarbeitende Kostenstelle, aufnehmender Kostenträger und betroffener Lieferant zuordnen.
Bedeutung: Durch die Mehrfachzuordnung von Kosten wird die Aussagefähigkeit der Kostenrechnung erheblich erweitert.
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