Kollegialprinzip
(weitergeleitet von Kollegialsystem)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Verfahren der gemeinsamen Willensbildung in organisatorischen Einheiten, in denen mehrere Handlungsträger zusammengefasst sind (Kollegialsystem). Entscheidungen, die die multipersonale Organisationseinheit als Ganzes betreffen, werden von sämtlichen zur Einheit gehörenden Handlungsträgern getroffen.
2. Abstimmungsmodi:
(1) Primatkollegialität,
(2) Abstimmungskollegialität und
(3) Kassationskollegialität.
Gegensatz: Direktorialprinzip.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Change Management
Delegation
Dienstleistungsunternehmen
Geschäftsprozess
Hierarchie
Information
Interaktion
Interdependenz
Kommunikationspolitik
Koordination
Matrixorganisation
Organisation
Organisationsbegriff
Organisationsentwicklung
Organisationsstruktur
Profitcenter
Projekt
Verantwortung
Verrichtungsprinzip
dispositiver Faktor
eingehend
Kollegialprinzip
ausgehend
eingehend
Kollegialprinzip
ausgehend