Nahrungsmittelhandwerk
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Unternehmungen, deren Haupttätigkeit die Herstellung bestimmter Waren (Brot, Back-, Konditoreiwaren, Fleisch und Fleischwaren) ist. Sie verkaufen ihre Produkte häufig in eigenen Verkaufsstellen (Bäckereien, Metzgereien, Konditoreien). Der Übergang zur Einzelhandelsunternehmung ist oft fließend, v.a. wenn die Unternehmungen des Nahrungsmittelhandwerks in erhöhtem Maß fremde Ware zukaufen (z.B. Bäcker: Milch, Sahne, Aufschnitt, Süßigkeiten, Kaffee; Fleischer: Brötchen, Milch, Konserven, Delikatessen). Neuerdings bietet das Nahrungsmittelhandwerk häufig fertige Speisen in Schnell-Imbiss-Restaurants an. Das Nahrungsmittelhandwerk ist zunehmend in Einkaufskooperationen organisiert (Einkaufsgenossenschaft).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Agglomeration
Beschaffungsplanung
Efficient Consumer Response (ECR)
Einzelhandel
Handel
Handelsmarke
Handelsspanne
Kennzahlen
Kooperationsformen des Handels
Manipulation
Multi Channel Retailing
Point of Sale (POS)
Rack Jobber
Regiebetrieb
Rohertrag
Rückwärtsintegration
Shop in the Shop
Sortimentspyramide
Standardisierung
stationärer Handel
eingehend
Nahrungsmittelhandwerk
ausgehend
eingehend
Nahrungsmittelhandwerk
ausgehend