Letztverbraucher
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Endverbraucher, die die Ware/Leistung weder weiterveräußern noch sonst gewerblich verwenden (verarbeiten etc.). Dazu gehören auch Gewerbetreibende, die ihren privaten Bedarf an betriebsfremden Waren/Leistungen decken (Hersteller- und Großhändlerwerbung, Kaufscheinhandel).
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