Stornobuchung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
(zulässige) Rückbuchung zur Aufhebung (Stornierung) einer bereits erfolgten unrichtigen Buchung. Gesetzlich nicht erlaubt sind dagegen Streichungen (wenn sie zu Unleserlichkeit führen) und Radierungen.
Vgl. auch Berichtigungsposten.
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