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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Einzelner Zweig einer Branche.
2. Organisatorischer Teilbereich einer Unternehmung (Division), in dem bei reiner Verwirklichung der Spartenorganisation sämtliche Kompetenzen für jeweils ein Produkt bzw. eine Produktgruppe zusammengefasst sind; häufig als Profitcenter ausgestaltet.
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