Realkreditinstitute
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Boden-, Grund- und Immobiliarkreditinstitute; Kreditinstitute, die Hypothekarkredite gewähren (Aktivgeschäft) und sich die Mittel hierzu durch Ausgabe von Pfandbriefen oder Rentenbriefen beschaffen (Passivgeschäft). Die Realkreditinstitute beleihen städtischen und landwirtschaftlichen, bebauten oder unbebauten Grundbesitz.
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