Recht
(weitergeleitet von subjektives Recht)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Gesamtheit der Rechtsnormen, die in der Rechtsgemeinschaft gelten, die Rechtsordnung, auch objektives Recht genannt.
2. Die vom Recht gewährte, in einem subjektiven Recht verkörperte Machtbefugnis oder Berechtigung, der Anspruch aufgrund einer Anspruchsgrundlage.
Vgl. auch Institution.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allokation
Auflassungsvormerkung
Eigentumsvorbehalt
Geschäftsfähigkeit
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Kommunismus
Markt
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Sicherungsübereignung
Subsidiarität
Unternehmen
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Recht
ausgehend