Personenkonten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kontokorrentkonten; Konten der Kunden (Debitoren) und Lieferer (Kreditoren). Die Personenkonten werden meist in Form von bes. Nebenbüchern (Kontokorrent) geführt. Zum Abschluss werden Saldenlisten angefertigt, die mit den entsprechenden Salden der Hauptbuchkonten übereinstimmen müssen.
Verzicht auf Personenkonten: nur möglich bei barem Kunden- und Lieferantenverkehr.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung
Abschreibung
Agio
Aufwendungen
Betriebsstoffe
Bonus
Buchführung
Doppelte Buchhaltung
Einkauf
Erlösschmälerungen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Industrie-Kontenrahmen (IKR)
Kommissionsgeschäft
Kosten
Rechnungswesen
außerordentliche Aufwendungen
internes Kontrollsystem (IKS)
laufende Inventur
neutrale Aufwendungen
pagatorisch
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Personenkonten
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eingehend
Personenkonten
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