Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verband zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit Sitz in Bad Homburg v.d.H. und zahlreichen Zweigstellen im Bundesgebiet. Gegründet 1912; 1949 neu gegründet. Mitglieder sind u.a. sämtliche Industrie- und Handelskammern (IHK).
Aufgaben: Förderung gewerblicher Interessen im Sinn des § 8 III UWG; Aufklärung und Belehrung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs und die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs; enge Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft. Die umfassende Klagebefugnis der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs ist in der Rechtsprechung einhellig anerkannt.
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