Zeichnen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
unterschriftliche Verpflichtung (durch Zeichnungsschein) zur Übernahme eines bestimmten Betrags neu ausgegebener, zum Verkauf angebotener Anleihen oder Aktien. Zum Zeichnen wird meist durch einen Prospekt aufgefordert.
Vgl. auch Überzeichnung, Zeichnungsbedingungen.
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