Tierarten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erfindungen von Tierarten und im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Tieren sind ohne Einschränkungen vom Patentschutz ausgeschlossen [§ 2 II PatG, Art. 53 lit. b Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ)]. Andere Verfahren sind dem Patentschutz zugänglich. Wie weit der Ausschluss der Patentierbarkeit reicht, ist umstritten und in der Rechtsprechung bislang nicht abschließend entschieden.
Vgl. auch EG-Richtlinien.
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