Völkerrecht
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die zwischen den souveränen Staaten kraft Gewohnheits- oder Vertragsrecht bestehenden Rechtssätze, durch die ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten in Friedens- und Kriegszeiten geregelt werden. Nach Art. 25 GG sind die allg. Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes; bestehen hierüber in einem Rechtsstreit Zweifel, so hat das Gericht die Entscheidung des BVerfG einzuholen (Art. 100 II GG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Arbitrage
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Eigentum
Einlagen
Einrede der Vorausklage
Föderalismus
Gerichtsstand
Handelsvertreter
Intervention
Kommissionsgeschäft
Kreditsicherheiten
Prozess
Präambel
Recht
Subsidiarität
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
stille Gesellschaft
eingehend
Völkerrecht
ausgehend