Umwandlungsverfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Be- oder Verarbeitung von drittländischen Einfuhrwaren, bestimmt zum Verbleib im Zollgebiet der Union, zur Erlangung einer günstigeren Zollbehandlung (ex-Art. 130 ff. ZK, Art. 4 ZK).
Beispiel: Umwandlungsverfahren von Gewebe als Meterware in zollfreie Musterabschnitte.
Verfahren: analog aktiver Veredelung. Seit 1.5.2016 im Unionszollkodex (UZK) aufgegangen im besonderen Verfahren der aktiven Veredelung.
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