Bauherrenhaftpflichtversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Versicherungsart in der allgemeinen Haftpflichtversicherung, die Haftpflichtrisiken des Versicherungsnehmers als Bauherr und/oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks deckt. Versichert sind Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer obliegen. Zusätzlich kann die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausführung der Bauarbeiten oder eines Teils dieser Arbeiten in eigener Regie versichert werden, i.d.R. jedoch nur für den Bau eines Ein- oder Zweifamilienhauses. Auch die gesetzliche Haftung für Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz ist in der Bauherrenhaftpflichtversicherung oft mitversichert.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
Äquivalenzprinzip
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Bauherrenhaftpflichtversicherung
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