Spartentrennung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Trennung der VersicherungsspartenàLebensversicherung und substitutive Krankenversicherung von den übrigen Versicherungssparten in eigenen Rechtseinheiten. Die Erlaubnis zum Betrieb der Lebensversicherung und die Erlaubnis zum Betrieb anderer Versicherungssparten schließen einander aus. Das Gleiche gilt für die Erlaubnis zum Betrieb der substitutiven Krankenversicherung (§ 8 IV S. 2 VAG).
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
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