Begünstigung für den Todesfall
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Auch für Bausparer ist die Begünstigung für den Todesfall eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit. Grundsätzlich begünstigen sich mehrere Personen als Vertragsinhaber für den Todesfall gegenseitig. Eine Einzelbegünstigung gemäß § 328 ff. BGB ist nur bei einem Vertragsinhaber möglich und sollte möglichst sofort bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Mit dieser Begünstigung gehen alle Rechte und Ansprüche, insbesondere auf Kündigung, Zuteilung, Auszahlung der Wohnungsbauprämie usw., im Todesfall des Vertragsinhabers auf den begünstigten Dritten als schenkungsweise Zuwendung über und gehören damit nicht zum Nachlass. Diese Willenserklärung bedarf der Zustimmung durch die Bausparkasse.
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