Anzeigenrabatt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rabatte und Nachlässe belohnen Inserenten von Anzeigen für Schaltung eines großen Anzeigenvolumens. Wenn ein Werbetreibender innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, häufig innerhalb eines Jahres, eine bestimmte Anzahl von Seiten in einem oder mehreren Titeln eines Verlages gebucht hat oder einen bestimmten Umsatz erreicht hat, wird ihm vom Verlag ein Nachlass gewährt. Die Rabatt- und Nachlassbedingungen sind in der Anzeigenpreisliste ausgewiesen. Die wichtigsten Rabatte sind:
- Mengenstaffel: Der Rabatt wird gewährt auf den gesamten Umfang aller Anzeigen in einem Werbeträger innerhalb eines Jahres. Schaltet ein Inserent in einem Zeitraum von einem Jahr mehr als fünf Anzeigenseiten insgesamt, werden ihm z.B. 3 Prozent des Anzeigenumsatzes erlassen, schaltet er zehn Anzeigenseiten, sind es z.B. 5 Prozent usw.
- Malstaffel: Der Rabatt wird gewährt bei mehrmaliger Schaltung in einem Werbeträger innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Die Malstaffel ist im Gegensatz zur Mengenstaffel unabhängig von der Anzeigengröße.
- Mehrseitenrabatt: Der Rabatt wird gewährt bei Schaltung einer Anzeigenstrecke in einem Werbeträger.
- Kombinationsrabatt: Der Rabatt wird gewährt, wenn ein Werbetreibender gleichzeitig mehrere Titel eines Verlages in Kombination bucht.
Bücher
Wiesbaden , 2011, S. in: Sjurts, I. (Hrsg.): Gabler Lexikon Medienwirtschaft.