Eigenbauarbeiten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Jede Art von Bauarbeiten, die der Bauherr mit oder ohne Einsatz von Hilfskräften selbst ausführt. Als Eigenbauarbeiten sind auch Arbeitsleistungen zur Erschließung und Kultivierung des Geländes sowie Herrichtung der Wirtschaftsanlagen anzusehen.
Vgl. auch Eigenbauunternehmer.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
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Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
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Objektart
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Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
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eingehend
Eigenbauarbeiten
ausgehend